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Akute Wald- und Flächenbrandgefahr
Grillverbot auf öffentlichen Flächen
Aufgrund der erheblichen Brandgefahr untersagt die Gemeinde Grasellenbach ab sofort und bis auf Weiteres das Grillen auf allen öffentlichen Grillplätzen, in Parkanlagen und auf gemeindeeigenen Grünflächen. Dies gilt auch für mitgebrachte Grills und Einweggrills.
Zum Schutz der Bevölkerung, der Natur und der Einsatzkräfte bittet die Gemeinde dringend um die Beachtung folgender Verhaltensregeln:
Kein Grillen auf öffentlichen Flächen: Nutzen Sie keine öffentlichen Grillplätze und bringen Sie keine Grills oder Einweggrills in Wälder, Parks oder auf gemeindeeigene Grünflächen mit.
Nicht rauchen: Im Wald gilt Rauchverbot. Werfen Sie insbesondere keine Zigaretten oder Zigarettenkippen aus Fahrzeugen.
Kein offenes Feuer: Entzünden Sie weder im Wald noch in unmittelbarer Waldnähe offene Feuer.
Zufahrten freihalten: Waldzufahrten, Feldwege, Schranken und Zufahrten zu Löschwasserentnahmestellen müssen für Feuerwehr und Rettungsdienste jederzeit frei bleiben.
Fahrzeuge sicher abstellen: Parken Sie Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras, trockenem Laub oder Unterholz. Heiße Fahrzeugteile können einen Brand auslösen.
Keine Glasabfälle zurücklassen: Flaschen, Glasscherben und sonstiger Müll gehören nicht in Wald und Flur.
Was ist im Ernstfall zu tun?
Wer ein Feuer oder eine ungewöhnliche Rauchentwicklung bemerkt, verständigt bitte unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112.
Nennen Sie dabei möglichst genau:
den Ort des Brandes,
die Art und das Ausmaß der Rauch- oder Feuerentwicklung,
gut erkennbare Wege, Gebäude oder sonstige Orientierungspunkte.
Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr und unternehmen Sie keine eigenen Löschversuche, wenn sich das Feuer bereits ausgebreitet hat.
Die Gemeinde Grasellenbach dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Aufmerksamkeit, ihr verantwortungsvolles Verhalten und ihre Unterstützung. Jeder vermiedene Funke kann derzeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Gemeinde leisten.


